Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotionale und herausfordernde Zeit und die Erledigung der notwendigen Formalitäten stellt viele vor eine sehr große Herausforderung. Was ist alles zu bedenken, welche Fristen gibt es, an wen muss ich mich wenden, wen muss ich informieren, wie erreiche ich den richtigen Ansprechpartner, was benötige ich alles?
Hinterbliebene und Angehörige erben nicht nur Geld- oder Sachwerte. Sie vertreten die/ den Verstorbenen auch bei allen Verträgen. Dies gilt somit auch für kostenpflichtige Dienstleistungen, wie Streamingdienste und Verkaufsplattformen oder Ähnliches. Man erbt allerdings hier auch nicht nur Verpflichtungen, sondern alle verbliebenen Geldwerte. Insofern ist es wichtig, hier alle Dienstleistenden abzufragen und mögliches Guthaben zu sichern. Und da viele Menschen weder ihr „physisches“ noch ihr digitales Erbe zu Lebzeiten regeln, unterstützen wir von Pacem Digital Sie gerne kompetent als Ihr digitaler Nachlassverwalter.
Mit Ihrem Bestatter haben Sie einen optimal organisierten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen einige der eher lästigen Formalitäten abnehmen kann, wie beispielsweise die Information der Renten- und Krankenversicherung oder auch der Kontakt zum Versorgungsamt wegen des Schwerbehindertenausweises. Er organisiert die Sterbeurkunden und tritt mit Ämtern, Friedhofsverwaltungen und anderen Dienstleistern in Kontakt. Viele der Behördengänge und Formalitäten obliegen allerdings den Angehörigen bzw. Hinterbliebenen. Den Überblick über diese formellen Verpflichtungen und Fristen zu behalten, ist eine große Herausforderung. Und haben Sie schon an den digitalen Nachlass gedacht? Immer mehr Unternehmen haben teilweise ausschließlich online alle wichtigen Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Kundenservice und Co sind oft nur schwer zu erreichen und jeder benötigt andere Informationen wie Kundennummern, Auftragsnummern und die Sterbeurkunde.
Was ist mit diesen ganzen digitalen Formalitäten? Wer kümmert sich für Sie um alle digitalen Angelegenheiten – dem digitalen Nachlass? Wir von Pacem Digital nehmen Sie an die Hand und navigieren Sie durch den digitalen Formalitätendschungel. Wir sind das fehlende Puzzleteil Ihres Erbmanagements.
Pacem Digital bietet einen umfassenden Service, um Sie als Angehörige oder Hinterbliebene in diesen schweren Stunden zu unterstützen und alle erforderlichen Formalitäten im Todesfall zu übernehmen. Gewinnen Sie mit uns einen Überblick über die wichtigsten Schritte. Wir zeigen Ihnen, wie "Pacem Digital" dabei helfen kann.
In unserer zunehmend digitalisierten Welt ist die Abwicklung des digitalen Nachlasses zu einem wesentlichen Bestandteil der Formalitäten im Todesfall geworden. Pacem Digital bietet eine umfassende Lösung zur Verwaltung und Abwicklung des digitalen Erbes im Auftrag von Angehörigen, Hinterbliebenen, Bestattern und Notaren. Von Online-Konten bis hin zu sozialen Medien.
Die Abwicklung des digitalen Nachlasses ist eine komplexe und emotionale Aufgabe. Pacem Digital bietet eine ganzheitliche Betreuung, um diese Herausforderung für Angehörige, Hinterbliebene, Bestatter und Notare zu erleichtern. Mit der Expertise und Unterstützung von Pacem Digital können Sie sicher sein, dass der digitale Nachlass Ihres geliebten Menschen professionell und respektvoll verwaltet wird.
Neben den üblichen Formalitäten wie Sterbeurkunden, Benachrichtigungen der öffentlichen Behörden und der Organisation der Bestattung gibt es noch viele weitere Dinge, an die Sie denken müssen. Suchen Sie am besten die wichtigsten Unterlagen direkt heraus, da Sie diese sicher benötigen werden.
Wichtige Unterlagen bereitlegen!
Ist der Mensch zu Hause verstorben, müssen Sie die Hausärztin/ den Hausarzt des/ der Verstorbenen rufen, damit diese/r den Tod und die Ursache feststellen kann. Dies ist die sogenannte Leichenschau. Daraufhin stellt er einen Totenschein aus, der später benötigt wird, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu erhalten. Ist die/der Tote im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim oder Hospiz verstorben, kümmert sich das Personal meist um den Totenschein. Sollte der Tod durch einen Arbeits- oder Wegeunfall eingetreten sein, muss nicht nur die Polizei umgehend informiert werden, sondern auch die Berufsgenossenschaft. Der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber obliegt ebenfalls die Pflicht zur Meldung.
Für weitere Formalitäten bei Versicherungen, Finanzamt, Krankenkassen, Banken, ggf. Arbeitgeber oder Rentenversicherung benötigen Sie einige Exemplare der Sterbeurkunde. Daher bietet es sich an, 5 oder 6 Ausfertigungen anzufordern.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Vorlage für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt:
Oft übernimmt das Bestattungsinstitut diese Formalität für Sie.
Benachrichtigen Sie weitere nahe Angehörige und besprechen Sie die weitere Vorgehensweise. Wer übernimmt welche Aufgabe? Was muss bezüglich der Bestattung noch besprochen werden?
Zeitgleich bzw. nachdem die Ärztin/ der Arzt den Tod festgestellt hat und den Totenschein ausgestellt hat, können Sie das Bestattungsunternehmen informieren. Dieses kümmert sich nicht nur um die Abholung des/der Verstorbenen, um alles rund um die Beisetzung, sondern auf Wunsch auch um weitere Formalitäten, wie beispielsweise die Organisation der Sterbeurkunde beim Standesamt und die Abmeldung bei der Renten- und Krankenkasse. Oft gibt es bereits bestehende Vorsorgeverträge mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen. Dies gilt es zu beachten.
Bestattungsunternehmen aussuchen bzw. Bestattungsvorsorgeverträgen nachkommen Aufgaben des Bestatters festlegen
Bestattungsart festlegen Bestattungsort bestimmen Einzelheiten der Bestattung klären
Sollte der/die Verstorbene noch berufstätig gewesen sein, informieren Sie unverzüglich die Arbeitgeberin/ den Arbeitgeber. Fordern Sie relevante Unterklagen wie Lohnsteuer- und Versicherungsnachweis der Rentenversicherung an.
Hat der/die Verstorbene ein Testament hinterlassen, müssen Sie das Nachlassgericht darüber informieren. Oft wurde das Testament schon zu Lebzeiten in amtliche Verwahrung gegeben. Sollte dies nicht erfolgt sein, müssen Sie es dort abgeben. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des/der Verstorbenen.
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbschaftsanfalles muss das für die Erbschaftssteuer zuständige Finanzamt von den Erbinnen und Erben informiert werden. Dies ist eine nach § 30 Erbschaftsteuergesetz geltende Verpflichtung. Kommen Sie dem nicht nach, könnte dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Versicherungen gibt es? Wie ist die Laufzeit? Gilt das Sonderkündigungsrecht für Sie als Erbin/ Erben? Gibt es eine Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, private Rentenversicherung? Denken Sie auch an Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, private Zusatzversicherungen z.B. für Zähne oder Krankenhausaufenthalte. Auch Bausparkassen müssen über den Tod des Menschen informiert werden. Denken Sie auch an die Autoversicherung. Diese muss gekündigt werden. Die vorhandene Schadenfreiheitsklasse des/der Verstorbenen kann an Hinterbliebene übertragen werden und diese auch wieder an Ehepartner weitergegeben werden kann. Dabei ist die Dauer des Besitzes des Führerscheins relevant. Dazu berät Sie gerne das entsprechende Versicherungsinstitut.
Besaß der verstorbene Mensch Eigentum, gibt es auch noch Gebäudeversicherungen, bei denen eine Kündigung oder Übernahme durch die Erbinnen und Erben erwogen werden muss.
Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Sie Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben.
Im Falle des Ablebens Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners besteht möglicherweise ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Als minderjährige Person oder als jemand, der sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, könnten Sie im Falle des Verlusts eines oder beider Elternteile Anspruch auf eine Halb- oder Vollwaisenrente haben. Falls Sie geschieden sind und ein minderjähriges Kind betreuen, könnten Sie im Todesfall Ihres früheren Partners Anspruch auf eine Erziehungsrente haben; dies gilt auch für zuvor verwitwete Ehe- oder Lebenspartner, die von einem Rentensplitting profitieren. Sollten Sie als Witwe oder Witwer erneut heiraten, entfällt Ihr Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente, stattdessen besteht dann die Möglichkeit, eine einmalige Rentenabfindung als finanzielles „Startkapital“ zu erhalten. War die/der Verstorbene im Beamtenverhältnis angestellt, erstreckt sich geltendes Recht auch auf die Familienangehörigen der bzw. des Verstorbenen. Hinterbliebene Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner erhalten bei Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen ein Witwen- oder Witwergeld, während für berücksichtigungsfähige Kinder der bzw. des Verstorbenen Waisengeld gezahlt wird. Im sogenannten Sterbevierteljahr, also den 3 Monaten nach dem Tod, erhalten Witwer und Witwen die Rente in voller Höhe die die oder der Verstorbene erhalten hätte. Dafür müssen sie diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragen. Alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wohnte die verstorbene Person allein zur Miete, müssen die Hinterbliebenen das Mietverhältnis in der Regel spätestens am 3. Werktag nach dem Sterbedatum zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (üblich sind 3 Monate Kündigungsfrist) kündigen. Hier gilt Sonderkündigungsrecht. Der Haushalt muss aufgelöst und die Wohnung muss, wie vertraglich vereinbart, wieder an Makler:in oder Vermieter:in übergeben werden. Die Hinterbliebenen erhalten die Kaution vom Vermieter bzw. Eigentümer zurück.
Sie müssen Verträge mit dem Energieversorger entweder kündigen oder auf im gleichen Haushalt lebende Personen übertragen. Auch Telefon-, Handy- und Internetverträge müssen gekündigt bzw. übertragen werden. Zeitungsabonnements, Mitgliedschaften, Teilnahme an Gewinnspielen (wie beispielsweise Aktion Mensch), GEZ und laufende Verträge mit diversen Dienstleistern müssen auch gekündigt bzw. überschrieben werden. Dabei gilt Sonderkündigungsrecht – dennoch ist es wichtig, dass Sie Kündigungsfristen einhalten.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über laufende Kosten der verstorbenen Person. Behalten Sie mit Kontoauszügen und bestenfalls einem Online- Banking-Zugang den Überblick über bestehen Konten, Verpflichtungen und Daueraufträge. Oft werden auch Mitgliedsbeiträge oder bereits gezahlte Vorauszahlungen zurückerstattet. Behalten Sie dabei einen guten Überblick. War die Verstorbene oder der Verstorbene alleinige Kontoinhaberin/ alleiniger Kontoinhaber, sperrt das Geldinstitut den Onlinebanking-Zugang sowie alle Bankkarten. Das Konto wird als Nachlasskonto weitergeführt. Vereinbaren Sie daher besser einen Termin vor Ort, um alle Formalitäten zu klären. Denken Sie auch an Fonds, Wertpapiere und sonstige Einlagerungen. Auch an mögliche bestehende Bankschließfächer sollten Sie denken.
Offene Bestellungen können nach Schilderung des Sachverhaltes auch oft noch über Ablauf der Retourezeit retourniert werden. Kontaktieren Sie dazu den Kundenservice. Auch offene Reisen müssen storniert werden. Dazu kontaktieren Sie den Kundenservice des Reiseveranstalters, schildern den Sachverhalt und legen die Sterbeurkunde vor.
Um ein Fahrzeug nach dem Tode auf jemand anderen umschreiben zu lassen, benötigen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt. Zeigen Sie dort die Sterbeurkunde, Ihren Personalausweis und den Nachweis der neuen Kraftfahrzeugversicherung vor, dann wird das Fahrzeug gegen eine kleine Gebühr auf Sie zugelassen. Zwecks Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie eine Mitteilung vom zuständigen Hauptzollamt.
Jeder Erbe, Vermächtnisnehmer, Begünstigte aus einer Lebensversicherung oder Ähnlichem (rechtlich genannt: Erwerber) ist grundsätzlich verpflichtet, das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis über den Erbschaftsanfall über sein Erbe zu informieren (§ 30 Erbschaftsteuergesetz). Häufig wird das Amt auch von sich aus tätig, da es über die meisten sogenannten Erwerbsvorgänge bereits von anderen Stellen direkt informiert wurde.
In so einer sensiblen und bewegten Zeit ist es wichtig, sich verlässliche, seriöse Partner zu suchen, die Sie bei allen Formalitäten unterstützen und Sie entlasten. Aus unserer Sicht ist eine Kombination aus Bestattungsunternehmen und Pacem Digital perfekt, um sich vollumfänglich um den (digitalen) Nachlass zu kümmern. Sichern Sie als Angehörige oder Hinterbliebene sich das Wissen, den Zugriff und die Kontrolle über alle Konten, verfügbares Guthaben und Finanzmittel, Portalen und Mitgliedschaften. Pacem Digital unterstützt und berät Sie mit dem Know-how und der Erfahrung, die dem Thema Digitaler Nachlass gerecht wird.