FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Digitaler Nachlass

Was ist „digitaler Nachlass“?

Jeder Mensch, der stirbt, hinterlässt in der heutigen Zeit – neben zahlreichen realen Gütern – auch digitale Spuren. Dazu gehören eine Vielzahl digitaler Daten, Konten, Verträge und Logins, z. B. E-Mails, Verträge mit Telekommunikationsanbietern oder Partnerbörsen, eigene Websites, Blogs, Social-Media-Accounts, PayPal-Konten und vieles mehr.

Diese digitalen Spuren bleiben auf ewig bestehen, wenn sich niemand um deren Löschung oder um die Abwicklung der Verträge kümmert. Die Recherche des digitalen Nachlasses ist für trauernde Hinterbliebene oft mühsam und belastend. Pacem Digital bietet hierbei professionelle Hilfe.

Warum muss digitaler Nachlass explizit geregelt sein?

Wenn jemand stirbt, gibt es in den meisten Fällen Hinterbliebene, die sich mit dem Nachlass des Verstorbenen auseinandersetzen. Oft werden Immobilien, Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere hinterlassen. Im besten Fall hat der Verstorbene ein Testament erstellt, aus dem hervorgeht, wie sein Hab und Gut nach seinem Tod verteilt werden soll. Ein Notar bzw. Testamentsverwalter regelt dann alle Formalitäten.

An den digitalen Nachlass denken allerdings die wenigsten. Was soll nach dem Tod mit den digitalen Daten, User-Konten, Logins und Verträgen geschehen? Welche Verträge hat der Verstorbene zu Lebzeiten überhaupt abgeschlossen, welche Accounts eingerichtet? Hier tappen die Hinterbliebenen oft im Dunkeln. Hat der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten sein digitales Erbe geregelt, gestaltet sich die Recherche für die Angehörigen schwierig. Wir empfehlen daher jedem – egal, ob jung oder alt –, ausreichende Vorkehrungen zu treffen und einen Verwalter zu bestimmen, der sich um seine digitalen Angelegenheiten kümmert. Sollte der Verstorbene daran nicht gedacht haben, hilft Pacem Digital. Wir kümmern uns darum, alle notwendigen Informationen zu beschaffen. So nehmen wir den Trauernden eine große Last ab.

Was leistet Pacem Digital?

Entweder das beauftragte Bestattungsunternehmen oder die Hinterbliebenen selbst erteilen uns den Auftrag, den digitalen Nachlass zu regeln. Durch unsere Dienstleistung erhalten Sie alle nötigen Informationen zu den digitalen Accounts und Verträgen der oder des Verstorbenen. Die Recherche findet in Datenbanken bzw. durch Abfragen statt, für die wir persönliche Gegenstände wie Computer oder Handys nicht benötigen. Wir richten uns streng an die Anweisungen und Vorgaben der Hinterbliebenen. Diese können alle gesammelten Informationen unserer digitalen Nachlassverwaltung jederzeit in ihrem Kundenprofil einsehen. Unsere Auswertung beinhaltet alle recherchierten Anbieter: Jene, bei denen die oder der Verstorbene Kunde war, sowie jene, bei denen sie oder er kein Kunde war.

Was benötigen wir, um den digitalen Nachlass zu recherchieren?

Wir benötigen den vollen Namen der oder des Verstorbenen, das Geburtsdatum, die letzten Anschriften und die Sterbeurkunde. Was wir NICHT benötigen, sind Passwörter, Zugangsdaten für Laptops oder PIN-Nummern des Handys. Wir kontaktieren die Anbieter und recherchieren in Datenbanken – selbstverständlich unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen.

Was passiert mit Social-Media-Accounts?

Wir recherchieren in allen gängigen sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, Instagram etc.) und finden heraus, für welches Netzwerk die oder der Verstorbene einen Account besaß. Private Profile, z. B. bei Facebook, lassen sich oft „in memoriam“ von den Hinterbliebenen oder einer berechtigten Person weiterführen – zum Gedenken an den Verstorbenen.

Welche Rolle spielen E-Mail-Accounts für die Recherche?

Die E-Mail-Accounts können Hinweise darauf geben, welche Verträge zu Lebzeiten abgeschlossen wurden. Viele E-Mail-Provider tun sich allerdings – mit Verweis auf den Datenschutz – schwer damit, E-Mail-Inhalte von Verstorbenen herauszugeben und sind lediglich bereit, den E-Mail-Account zu löschen. In solchen Fällen kümmern wir uns persönlich und mit Nachdruck darum, dass die Angehörigen die E-Mail-Inhalte des Verstorbenen einsehen können.

Was geschieht mit Online-Banking-Zugängen?

In der Regel werden Bankkonten eines Verstorbenen stets aufgefunden (Zentralregister). Wenn ein Erbschein vorliegt, verhalten sich die Banken in den meisten Fällen kooperativ. Die Online-Zugänge werden im Rahmen der Kontoabwicklung gelöscht.

Schwierig ist dagegen das Auffinden ausländischer Konten, speziell dann, wenn kein Überweisungsverkehr stattgefunden hat. Pacem Digital recherchiert auf Wunsch der Hinterbliebenen auch im Ausland, um etwaige Konten des Verstorbenen aufzufinden.

Was passiert mit Newsfeeds, Blogs oder Online-Zeitschriften, die der Verstorbene abonniert hat?

Wir recherchieren bei allen bekannten Publishern nach Verträgen bzw. Abonnements. Da diese oft kostenlos oder recht günstig sind, ist die Auflösung der Verträge meist unproblematisch.

Wie sieht es mit der Auflösung von Kundenkonten bei Shopping- und Auktions-Portalen aus?

Die Hinterbliebenen müssen eingegangene Verträge erfüllen, d. h. die vom Verstorbenen bestellten Waren abnehmen, soweit ihnen dies nach allgemeiner Billigkeit zumutbar ist (sehr teure Spezialanfertigungen werden z. B. in der Regel als unzumutbar für den Erben eingestuft). Ausstehende Forderungen müssen geleistet werden, soweit sie rechtens sind. Laufende Auktionen können mit Verweis auf den Tod des Hinterbliebenen abgebrochen werden. Die Auflösung des Kundenkontos geschieht durch die Vorlage der Sterbeurkunde.

Was kosten unsere Dienstleistungen?

Die Kosten für eine Verwaltung des digitalen Nachlasses richten sich ganz nach Ihrem individuellen Bedarf. Setzen Sie sich gerne mit unserem Beratungsteam in Verbindung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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